Aktuelles
Übungen der Bundeswehr
Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen
am 28./29. April 2021
Übungen im westlichen Teil des Landkreises Rhön-Grabfeld
durchzuführen.
Dabei werden ausschließlich Radfahrzeuge eingesetzt. Die Truppenbewegungen finden auch zur Nachtzeit statt. Die Verwendung von Signal- und Manövermunition ist vorgesehen. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppe fernzuhalten.
Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Fund von Munition etc. ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Schäden, welche die Bundeswehr verursacht hat, sind bei der zuständigen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Bad Neustadt a.d. Saale, 20.04.2021
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Schlachthaus Schmalwasser
Das Schlachthaus in Schmalwasser ist ab sofort, da die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, wieder geschlossen.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 23.03.2021
Bekanntmachung
1. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld gibt ortsüblich bekannt, dass der nach § 28a Absatz 3 Satz 12 IfSG bestimmte 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen
mit dem Coronavirus SARS-COV-2 je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.
2. Damit gelten ab dem 25. März 2021, 00:00 Uhr, die für diesen Inzidenzwert maßgeblichen Regelungen der 12. BayIfSMV.
3. Sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Wert von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner nicht mehr überschritten wird, erfolgt unverzüglich eine
neuerliche amtliche Bekanntgabe.
Hinweise:
Aufgrund der unter Ziffer 1. genannten Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten ab dem 25.03.2021. 00:00 Uhr insbesondere folgende Regelungen:
- Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger und unabweisbarer Gründe gestattet (vgl. § 26 der 12. BayIfSMV).
- Persönliche Kontakte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich einer weiteren Person zu beschränken. Die zu diesem Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben (§ 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV).
- Die Ausübung kontaktfreien Sports ist nur unter Beachtung der vorgenannten Kontaktbeschränkungen zulässig. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt (§ 10 der 12. BayIfSMV).
- Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, die gemäß der Positivliste des StMGP (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf) nicht als unverzichtbar für die tägliche Versorgung gelten, ist grundsätzlich untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren (Click & Collect) in jenen Ladengeschäften ist weiterhin zulässig ( § 12 Abs. 1 der 12. BAyIfSMV).
- Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen nicht mehr in Präsenzform angeboten werden (§ 20 der 12. BayIfSMV).
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen (§ 23 der 12 BayIfSMV).
Der Betrieb von Schulen und Kindertagesstätten ist durch diese amtliche Bekanntmachung nicht berührt. Die hierfür maßgebliche Inzidenzeinstufung wird am Freitag jeder Woche für die darauffolgende Kalenderwoche bestimmt (§§ 18 Abs. 1 Satz 4 und 5, 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV).
Bad Neustadt a.d. Saale, 23.03.2021
Infografik "Die Bayerische Öffnungsstrategie im März 2021"
Präventionskampagne "Leg auf "
Mikrozensus 2021 im Januar gestartet
Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden.
Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.
Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
Projektaufruf der Kreuzbergallianz
zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Mit Hilfe des Regionalbudgets konnten im Jahr 2020 zahlreiche Kleinprojekte im Gebiet der Kreuzbergallianz unterstützt werden, die ohne diese finanzielle Förderung nicht hätten durchgeführt werden können.
Aufgrund dieses Erfolges hat die Kreuzbergallianz auch für das Jahr 2021 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR beantragt.
Die Kreuzbergallianz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Interessenten können sich ab sofort mit ihrer Kleinprojekteidee für das Jahr 2021 an die Kreuzbergallianz wenden und eine Förderanfrage stellen. Voraussetzung ist, dass die Projektvorhaben im Gebiet der Kreuzbergallianz liegen und den Raum der Kreuzbergallianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Verantwortliche Stelle zur Abwicklung des Regionalbudgets innerhalb der Kreuzbergallianz ist die Gemeinde Sandberg.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Nicht förderfähig sind insbesondere Sanierungen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Personalkosten und Kosten für den laufenden Betrieb.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Brust, Gemeinde Sandberg, Tel.: 09701/9100-19, E-Mail: zur Verfügung.
Verzicht auf Holzabdeckplanen zum Umweltschutz
Corona-Ampel für Bayern
Die Corona-Ampel für Bayern wurde am 15. Oktober in der Ministerrats-Sitzung beschlossen.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Außenanlage - Dorfgemeinschaftshaus Langenleiten
Hier können Sie den Plan der Baustellensperrung einsehen.
Zeitraum: 12.10.2020 - 02.04.2021
Information über das FFH-Monitoring in Bayern
- Lebensraumtypen -
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im Zeitraum September 2020 bis Oktober 2022 einmal begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Online-Befragung
Klimawandel und Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit in Gemeinden
des Biosphärenreservats Rhön
Die Bewohner/innen des Biosphärenreservates sind herzlich eingeladen, an einer Befragung teilzunehmen, die im Rahmen eines vom HLNUG - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie geförderten Forschungsprojektes an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und in enger Kooperation mit Verantwortlichen des Biosphärenreservats Rhön durchführen. Das Forschungsprojekt mit dem Titel: "Auswirkungen des Klimawandels auf aquatische Ökosysteme und Wasserversorgung im Biosphärenreservat Rhön: Partizipative Risiokobewertung und Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen - KlimaRhön" wird von den Teams um Professorin Dr. Petra Döll, Institut für Physische Geographie und um Professorin Dr. Birgit Blättel-Mink, Institut für Soziologie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Die übergeordnete Fragestellung lautet: Wie können Wasserressourcen angesichts von nur unsicher quantifizierbarem Klimawandel und steigendem Nutzungsdruck von verschiedenen Akteuren nachhaltig für Gesellschaft und Ökosystem gemanagt werden?
Die Befragung Survey KlimaRhön soll helfen zu eruieren, in welcher Weise die Bevölkerung der Rhön mögliche Folgen des Klimawandels auf die Verfügbarkeit von Wasser für private wie wirtschaftliche und öffentliche Nutzung wahrnimmt, wen sie für verantwortlich für beobachtete Veränderungen hält und welche Lösungen gesehen werden.
Mit dem Link kommen Sie direkt zur Befragung:
https://www.soscisurvey.de/KlimaRhoen/
Hier können Sie das Schreiben der Goethe Universität einsehen.
Die Forstverwaltung informiert über die aktuelle Situation der
Borkenkäfer an Fichte
Ausgangssituation, rechtliche Grundlagen:
Buchdrucker und Kupferstecher haben in großer Anzahl als Larven oder erwachsene Käfer unter der Rinde befallener Fichten bzw. in der Bodenstreu überwintert. Mit steigenden Temperaturen (ab ca. 16° C) schwärmen die Käfer aus und befallen neue Fichten.
Die Regierung von Unterfranken hat alle Nadelwälder zu Gefährdungs- und Befallgebieten für Borkenkäfer erklärt, die der Waldbesitzer zwischen April und Oktober mind. einmal monatlich auf Befall mit Buchdrucker und Kupferstecher kontrollieren muss.
Befallsmerkmale:
Braunes Bohrmehl auf der Rinde, auf Spinnweben und am Stammfuß
Einbohrlöcher und Harztrichter, Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm
Gründer Nadelteppich auf dem Boden - vor allem bei Dürre
Rindenspiegel (helle Rindenflecken) durch Spechtschlag
Rote Kronverfärbung oder lichte Kronen
Aufarbeitung:
"Saubere Waldwirtschaft!"
Befallene Fichten müssen eingeschlagen und entrindet oder aus dem Bestand abgefahren werden. Im Wald liegenden bruttaugliches Material muss entfernt oder unschädlich gemacht werden (durch Mulchen, Hacken oder Kleinschneiden). Verbrennen ist nur bei feuchter Witterung und nach Information der Behörden möglich. Bei hoher Kupferstecherdichte sind auch Kronenteile und Resthölzer zu beseitigen.
Förderung1 insektizid freier Aufarbeitung:
Das Schadholz ist insektizidfrei waldschutzwirksam aufzuarbeiten oder zu lagern. Dies bedeutet die vollständige mechanische Behandlung des Holzes, die die weitere Entwicklung der Käfer(-larven) wirksam unterbindet. Gefördert wird die:
Vorbereitung der Aufarbeitung 5 €/fm
in Verbindung mit (i.V.m.) Verbringen auf ein Zwischenlager2 12 €/fm
i.V.m. maschineller Entrindung 10 €/fm
i.V.m. manuellem Entrinden 20 €/fm
i.V.m. maschineller Waldrestholzaufarbeitung 10 €/fm
i.V.m. manueller Waldrestholzaufarbeitung 15 €/fm
i.V.m. Eigennutzung 10 €/fm
Antragstellung, Beratung, weiterführende Literatur
Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich bitte bereits vor der Aufarbeitung an ihren zuständigen Förster; eine Förderung ist mit Ausnahme bei Gefahr im Verzug nur möglich, wenn vorab eine schriftliche Bewilligung vorliegt.
Weitere Info im Borkenkäferinfoportal der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (www.lwf.bayern.de/waldschutz/monitoring/)
___________________
1Die Bagatellgrenze beträgt 500 €; Sammelanträge mehrerer Waldbesitzer sind möglich.
2Der Lagerplatz muss 500 Meter vom nächsten Nadelwald entfernt und von der Forstverwaltung anerkannt sein.
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Mittlerweile kommen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt mit pass-/personalausweisrechtlichen Fragestellungen auf die unterschiedlichensten Behörden zu. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt überarbeitet und aktualisiert:
Die Veröffentlichung ist erfolgt, vgl.
Link auf dem Personalausweisportal (empfohlen): https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Link auf der Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html.
Coronapandemie: Einkaufs-, Versorgungs-, Liefer- und Abholservice
Übersicht der Einkaufs- bzw. Lieferservice, Abholservice und Straßenverkauf
Einkaufsservice Club ´74 Schmalwasser
Landschaftspflegemaßnahmen zur Bekämpfung der Lupine in der Rhön
Auch dieses Jahr ist zur Erhaltung der artenreichen Bergwiesen in der Rhön eine Regulierung der Lupine erforderlich. Es sollen hierzu jährlich von Mitte April bis Oktober auf ausgewählten Flächen der Gemeinden Fladungen, Hausen, Oberelsbach, Ostheim (Urspringen), Bischofsheim und Sandberg an Wegrändern, auf Wiesen sowie auf Brachflächen in den nächsten 6 Jahren Lupinen gezielt entfernt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Veranlassung und unter der Regie der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhön Grabfeld. Für die Grundstückseigentümer enstehen bei Durchführung der Maßnahme keine Kosten.
Falls Bedenken von Seiten der Grundeigentümer bestehen und für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Frau Bettina Albert
Tel. 09771/94-344
Bad Neustadt, 02.04.2020
Landratsamt Rhön Grabfeld
Allgemeinverfügung
1. Im gesamten Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld ist es Privatpersonen verboten, ein offenes Feuer in der freien Natur zu entzünden.
2. Die sofortige Vollziehung des Verbots nach Ziff. 1 wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 01. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Begründung
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt vor allem das Gesundheitssystem, aber auch die Rettungsdienste und Sicherheitsbehörden vor enrome Herausforderungen.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 10. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen.
Aufgrund dessen haben die Katastrophenschutzbehörden besondere Befugnisse gegenüber Dritten.
Um einer unnötigen Belastung von Polizei und Feuerwehr durch vermeidbare Feuermeldungen vorzubeugen, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt geboten, das Entzünden offener Feuer in der freien Natur generell zu untersagen.
Das Verbot gilt, ebenso wie die Ausgangsbeschränkungen in Bayern, vorläufig bis zum 19. April 2020.
Bad Neustadt a.d. Saale, 31. März. 2020
Hilfen für Waldbesitzer
Auch die heimischen Wälder müssen für den Klimawandel fit gemacht werden; außerdem sind in den letzten beiden Jahren viele Nadelwälder stark aufgelichtet durch Dürre und Borkenkäfer. Teilweise sind auch ganze Kahlflächen entstanden. Auch im Interesse der Allgemeinheit ist eine zügige Wiederaufforstung mit dem Ziel, langfristig stabile Mischwälder durch Pflanzung bekommen.
Um den Waldbesitzern diese Aufgabe zu erleichtern gibt es für die Wiederaufforstung von Mischwäldern ab sofort Zuschüsse von der Bayerischen Forstverwaltung;
- Bekämpfung von Borkenkäfern durch Aufarbeitung/Abfuhr/Entrinden usw. von befallenem Holz:
Ab ca. 40 fm pro Waldbesitzer
- weitere Fördermaßnahmen sind in Vorbereitung
Für alle Fördermaßnahmen gilt ein Betrag von 500,-€ als Mindestsumme |

Umgang mit dem Coronavirus
So können Sie Ihren eigenen Schutz durch Ihr persönliches Verhalten erhöhen:
- Waschen Sie Ihre Hände häufiger und gründlich mit Wasser und Seife.
- Vermeiden Sie Händeschütteln, Umarmen oder Busseln.
- Beachten Sie die Husten- und Niesetikette (Einmaltaschentücher verwenden, Husten und Niesen in die Ellebeuge)
- Berühren Sie Ihr Gesicht nicht mit ungewaschenen Händen.
- Lüften Sie häufiger geschlossene Räume.
- Vermeiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Sollten Sie COVID-19-Symptome (siehe Rückseite) bei sich bemerken, rufen Sie die Nummer 116 117 an.
- Hatten Sie Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten, rufen Sie umgehend Ihr Gesundheitsamt an.
Mit diesen Maßnahmen schützen Sie nicht nur sich, sondern auch ältere und chronisch kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Neugestaltung / Sanierung der Salzforststraße NES 51 im Ortsteil Schmalwasser
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Sandberg,
im Rahmen der Dorferneuerung werden die Gehwege der Salzforststraße einschl. Brunnen erneuert sowie Kanalreparaturarbeiten im Ortsteil Schmalwasser durchgeführt. Der Landkreis erneuert gleichzeitig den Abschnitt der Kreisstraße NES 51, innerorts "Salzforststraße".
- Die Bauarbeiten beginnen in der 5. KW 2020, d.h. ab dem 27.01.2020. Witterungsbedingt kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2020 fertiggestellt werden.
- Ab Baubeginn ist die Salzforststraße für den Verkehr voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke wird während der Bauzeit vom Landkreis Rhön-Grabfeld ausgewiesen.
Sandberg, 20.01.2020
Änderung Busfahrpläne
Auf Grund der Vollsperrung der Salzforststraße gelten ab 27.01.2020 neue Fahrpläne der Linie 8182.
Bürgerbus Sandberg - ehrenamtliche Fahrer gesucht
Die Gemeinde Sandberg überlegt einen Bürgerbus einzuführen, der die bestehenden Angebote des ÖPNV ergänzen soll. Die Anschaffung eines Bürgerbusses kann vom Freistaat Bayern unter gewissen Voraussetzungen gefördert werden. Die Förderung soll insbesondere ehrenamtliche Verkehrsangebote in Ergänzung und Unterstützung des ÖPNV sichern und neue Angebote schaffen.
Das Projekt Bürgerbus steht und fällt jedoch mit der Bereitschaft der Bürger, es mit zu tragen und sich als Fahrer zur Verfügung zu stellen. Daher wollen wir in einem ersten Schritt abfragen, ob ausreichend Bürger bereit wären, einen Fahrdienst zu übernehmen. Die Hauptaufgabe eines Bürgerbus-Fahrers besteht darin, den Bürgerbus zu fahren. Der Bürgerbus ist ein Kleinbus mit bis zu neun Sitzplätzen, der vor allem für Fahrten zwischen den Gemeindeteilen eingesetzt werden soll (z.B. zum Gottesdienst, Arzt, Veranstaltungen oder Einkaufen). Der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit kann dabei selbst bestimmt werden. Benötigt wird eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastförderung. Deren Kosten werden übernommen. Wenn sich ca. 20 Freiwillige melden und jeder einmal im Monat eine Fahrt übernimmt, wäre schon viel erreicht. Interessenten melden sich daher bitte bei Frau Nasner oder der Ersten Bürgermeisterin Frau Reubelt!
![]() |
Vorankündigung - Regionalbudget für die Kreuzbergallianz!
Die Kreuzbergallianz wird voraussichtlich für das Jahr 2020 beim Amt für Ländliche Entwicklung das sog. Regionalbudget von 100 000 Euro beantragen. Mit dem Regionalbudget können im Allianzgebiet Kleinprojekte (auch von Vereinen) mit einer Zuschussquote von bis zu 80 Prozent, max. 10.000 Euro je Projekt gefördert werden, die zur Umsetzung des integrierten Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen. Die förderfähigen Gesamtkosten abzüglich Umsatzsteuer und Preisnachlässe eines Kleinprojekts dürfen maximal 20.000 Euro betragen. Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf und den Fördervoraussetzungen einschl. Projektaufruf folgen in Kürze.
Sandberg, 27.12.2019
Neugestaltung / Sanierung der Salzforststraße NES 51 im Ortsteil Schmalwasser
Allgemeine Information
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Sandberg,
im Rahmen der Dorferneuerung werden die Gehwege der Salzforststraße einschl. Brunnen erneuert sowie Kanalreparaturarbeiten im Ortsteil Schmalwasser durchgeführt. Der Landkreis erneuert gleichzeitig den Abschnitt der Kreisstraße NES 51, innerorts "Salzforststraße". Nachdem am Mittwoch, den 27.11.2019, die Baueinweisung stattfand, möchten wir Sie zeitnah über den Bauablauf informieren:
- Die Baumaßnahme wird im nächsten Jahr durchgeführt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der 2. KW 2020, d.h. ab dem 07.01.2020. Witterungsbedingt kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2020 fertiggestellt werden.
- Ab Baubeginn ist die Salzforststraße für den Verkehr voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke wird während der Bauzeit vom Landkreis Rhön-Grabfeld ausgewiesen
Hier finden Sie den Plan der Umleitungsstrecke.
Sandberg, 03.12.2019
Pressemitteilung
des Landkreises Rhön-Grabfeld zum Bau und Erwerb von Wohneigentum
Gemeinde Sandberg
Sandberg, den 20.07.2018
Brand- und Katastrophenschutz - Meldung eines Feuers unter Beaufsichtigung (Verbrennen pflanzlicher Abfälle) / Ausbrennen von Kaminanlagen
Mitteilung des Landratsamtes vom 13.03.2019
Formblatt Anzeige und Merkblätter finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rhön-Grabfeld unter folgendem Link:
http://www.rhoen-grabfeld.de/internet/index.php?page=14869&&detaillD=14808
Nationalpark in der Bayerischen Rhön
Abstimmungsergebnis Bürgerbefragung Nationalpark Rhön
Abstimmungsergebnis Bürgerbefragung "Nationalpark Rhön" vom 03.07.2017 bis 10.07.2017
Stimmberechtigt waren 2.082 Bürger
Abgestimmt haben 789 Bürger
Wahlbeteiligung: 37,89 %
195 stimmten miit "Ja - ich bin für den Eintritt in die Konzeptphase" = 24,71 %
593 stimmten mit "Nein - ich bin gegen den Eintritt in die Konzeptphase" = 75,16 %
1 ungültige Stimme = 0,13 %
Gemeindeverwaltung Sandberg
Sandberg, 10.07.2017
Informationen zum möglichen Nationalpark in der Bayerischen Rhön
Übersichtskarte zum konkretisierten Suchraum
Antworten zum Schreiben, Stand 26. Mai 2017
Schreiben an Frau Staatsministerin Ulrike Scharf
Antwortschreiben des Ministeriums
Information zur Bürgerbefragung
Endbericht Sozioökonomische Evaluierung möglicher Nationalparkregion Rhön
Nach der gemeinsamen Gemeinderatssitzung am Kreuzberg am 29.05.2017 beginnt nun der intensive Dialog zwischen den Bürgern, den Gemeinde, den Landkreisen und dem Umweltministerium zum Nationalpark Rhön. Ende Juni/Anfang Juli werden Bürgerversammlungen stattfinden. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass auch in der Gemeinde Sandberg eine Bürgerversammlung abgehalten wird. Dort sollen auch spezifische Fragen, die unsere Gemeinde betreffen, beantwortet werden. Der Gemeinderat beabsichtigt, im Vorfeld der Bürgerversammlung ergänzend einen eigenen Fragen- und Forderungskatalog an das Umweltministerium zu adressieren. Anregungen und Fragen der Bürger sollen hier miteinfließen. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Fragen an die Gemeinde, also den Gemeinderäten und mir weiterzugeben. Wir wollen unsere Fragen bis 10.06.2017 formulieren. Per E-Mail richten Sie Ihre Fragen bitte an .
Gemeindeverwaltung Sandberg
1. Bürgermeisterin Sonja Reubelt
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes-widersprechen.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
Gemeinde Sandberg, Schulstr. 6, 97657 Sandberg (Mo-Fr. 8.00 -12.00 Uhr, Mo. 13.00 – 16.00 Uhr, Do. 13.00 – 18.00 Uhr) vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter Aktuelles/Service - Formulare.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 08.06.2018
Baugeld und Baukindergeld
Die Gemeinde Sandberg fördert den Bau und Erwerb von Familienheimen auf unmittelbar von der Gemeinde erworbenen Grundstücken. Ziel dieser Förderung ist es, Interesssenten mit minderjährigen Kindern die Schaffung von Wohneigentum zu erleichtern und die Attraktivität des Wohnens in Sandberg zu erhöhen.
Richtlinien zur Förderung von Woheigentum in der Gemeinde Sandberg
Gemeindeverwaltung Sandberg
Sandberg, den 01.02.2019
Bekanntmachung
Vollzug des Waschmittelgesetzes;
Bekanntgabe der Härte des Trinkwassers in der Gemeinde
Gemäß § 8 des Waschmittelgesetzes gibt die Gemeinde folgende Wasserhärten bekannt. Es sind die Minimal- und Maximalwerte der letzten 5 Jahre angegeben, da die Werte, je nachdem wie hoch der Anteil der verschiedenen eingespeisten Quellen ist, schwanken kann.
Ortsteil | Summe Erdalkalien | Gesamthärte ° dH | Härtebereich |
Sandberg u. Kilianshof | 1,52 mmol/l | 8,5 ° dH | mittel |
Langenleiten | 1,31 mmol/l | 7,3 ° dH | weich |
Schmalwasser | 1,06 mmol/l | 5,9 ° dH | weich |
Waldberg | 1,30 - 1,82 mmol/l | 7,3 - 10,2 ° dH | weich - mittel |
Ausführliche Informationen und Untersuchungsergebnisse finden Sie unter
"Einrichtungen/Ver- Entsorgung/Wasser"
Gemeinde Sandberg
Sandberg, den 13.05.2019