Bekanntmachungen der Gemeinde Sandberg
Schlachthaus Schmalwasser
Das Schlachthaus in Schmalwasser ist ab sofort, solange die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, wieder geöffnet.
Es gelten die aktuellen Corona-Regeln:
- 1,5 m Abstand halten
- maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
- FFP2 Masken Pflicht
- Regelmäßig Lüften
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 15.03.2021
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 08.05.2020 folgende Verordnung beschlossen:
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Verordnung tritt am 08.05.2020 in Kraft.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während den allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 28.05.2020
Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes;
Verbot des Auffüllens von Bodensenken im Außenbereich
Mit Wirkung zum 01.08.2019 ist da geänderte Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft getreten. Hierbei wurden im Art. 16 (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile) einige neue Verbote aufgenommen.
So ist nunmehr verboten, Bodensenken im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches zu verfüllen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayNatSchG).
Nach bisheriger Rechtslage waren Auffüllungen bis zu einer bestimmten Größe (max. 500 m² Fläche und max. 2 m Höhe) baurechtlich genehmigungsfrei. Einschränkungen ergaben sich nur, wenn die aufzufüllende Fläche in einem Schutzgebiet lag oder geschützte Bereiche (z.B. Biotope) betraf.
Nunmehr ist das Auffüllen von Bodensenken im Sinne dieser Vorschrift generell (unabhängig davon, ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht) untersagt.
Eine solche Auffüllung darf nur ausgeführt werden, wenn zuvor eine Ausnahme durch die Untere Naturschutzbehörde (Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG) erteilt wurde. Sofern für die geplante Auffüllung eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird über die notwendige Ausnahme im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens entschieden.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 05.12.2019
Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 folgende Satzungen beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 28.11.2019 folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Aufhebung der 3. Satzung vom 25.10.2019 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-EWS) vom 27.03.2006, zuletzt geändert am 17.12.2015
Satzung zur Aufhebung der 4. Satzung vom 25.10.2019 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-WAS) vom 18.05.2004, zuletzt geändert am 17.12.2015
Die Satzungenen treten einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegen in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während den allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 29.11.2019
Sonja Reubelt
1. Bürgermeisterin
Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 folgende Satzungen beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 28.11.2019 folgende Satzungen beschlossen:
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-EWS) vom 27.03.2006, zuletzt geändert am 17.12.2015
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-WAS) vom 18.05.2004, zuletzt geändert am 17.12.2015
Die Satzungen treten am 01.01.2020 in Kraft.
Sie liegen in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während den allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 29.11.2019
Sonja Reubelt
1. Bürgermeisterin
Plakatierungsverordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 26.09.2019 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Sandberg (Plakatierungsverordnung)
Die Verordnung tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während den allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 09.10.2019
Reubelt
1. Bürgermeisterin
Ortsübliche Bekanntmachung/Mitteilung für das Gemeinde-/Amtsblatt
Managementplan für das NATURA 2000-Gebiet
5626-372 "Schmalwasser- und Premichtal" liegt vor
Am 28.06.2019 konnte der Managementplan "Schmalwasser- und Premichtal", der von der Regierung von Unterfranken in Zusammenarbeit mit Gebietskennern und Beteiligten erarbeitet und bei Öffentlichkeitsveranstaltungen diskutiert wurde, für abgeschlossen erklärt werden.
Der Plan wird weiterhin dauerhaft in den Gemeinden Sandberg, Burkardroth, Bad Bocklet sowie am Landratsamt Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen zur Einsichtnahme verfügbar sein.
Hauptanliegen von NATURA 2000 ist es, das europäische Naturerbe zu bewahren und die Gebiete von europäischer Bedeutung in einem guten Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu entwickeln. Hierzu werden in Bayern mit den Beteiligten vor Ort Managementpläne erarbeitet, die gemeinsam bei Öffentlichkeitsveranstaltungen besprochen und diskutiert werden.
Der Managementplan zeigt auf, welche Maßnahme im NATURA 2000-Gebiet notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und deren Lebensräume zu gewährleisten oder wiederherzustellen.
Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, er hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer und Pächter. Für diese begründet der Managementplan daher keine unmittelbaren Verpflichtungen, die nicht schon durch das gesetzliche Verschlechterungsverbot gegeben sind. Ziel ist es, vor allem im Rahmen von Förderprogrammen die im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen bzw. fortzuführen.
Für die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen sind die Unteren Naturschutzbehörden am Landratsamt Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen zuständig.
Die Regierung von Unterfranken, Höhere Naturschutzbehörde, bedankt sich bei allen Beteiligten für die Kooperation und hofft auch bei der Umsetzung auf eine gute Zusammenarbeit
gez.
Steinhoff, Regierung von Unterfranken, Höhre Naturschutzbehörde
Der Gemeinderat hat am 07.03.2019 folgende Satzungen beschlossen:
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Sandberg vom 07.03.2019 (FGS)
- Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen vom 07.03.2019 (Friedhofssatzung – FS)
Die Satzungen treten am 01.07.2019 in Kraft.
Sie liegen in der Gemeindeverwaltung, Schulstraße 6, 97657 Sandberg, Zimmer 102 zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 14.03.2019
Änderung der Gebühren für die Benutzung des Schlachthauses in Schmalwasser
Nutzung des Schlachthauses in Schmalwasser
(einschl. Kühlraum und Geräte) pro Tag € 35,00
Nutzung nur des Kühlraums (z.B. für Wild) pro Tag € 10,00
Die Gebührenänderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 07.01.2019
Reubelt
1. Bürgermeisterin
Der Gemeinderat hat am 13.12.2018 folgende Satzungen beschlossen:
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Sandberg (Kreuzbergstraße)
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 18.12.2018
S. Reubelt
1. Bürgermeisterin
Der Gemeinderat hat am 28.06.2018 folgende Satzungen beschlossen:
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung tritt am 15.06.2018 in Kraft.
Satzung über die Benutzung der Notunterkunft der Gemeinde Sandberg (Notunterkunftssatzung)
Die Satzung tritt am 15.06.2018 in Kraft.
Die Satzungen liegen in der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 6, 97657 Sandberg zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Gemeinde Sandberg
Sandberg, 03.07.2018
S. Reubelt
1. Bürgermeisterin
Satzung über Hausnumerierung
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat am 19.04.2018 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über Hausnumerierung der Gemeinde Sandberg vom 19.04.2018
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstraße 6, 97657 Sandberg zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Sandberg hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 folgende Satzung beschlossen:
Hundesteuersatzung
Die Gemeinde Sandberg erlässt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Sandberg vom 25.01.2018.
Die Satzung tritt ab 01.01.2018 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Sandberg vom 11.10.1991, zuletzt geändert am 03.11.2016 außer Kraft gesetzt.
Sie liegt in der Gemeindeverwaltung, Schulstraße 6, 97657 Sandberg, Zimmer 106 zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.